Überschüssige Reserven der Krankenkassen gehen an die Versicherten

Am 14. April 2021 hat der Bundesrat die revidierte Krankenversicherungs-Aufsichtsverordnung verabschiedet, die den freiwilligen Abbau von Reserven in der Krankenversicherung erleichtert. Überschüssige Reserven gehen an den Versicherten zurück. Achten Sie sich auf die Prämien für das nächste Jahr.

Die am 14. April 2021 genehmigte Verordnung des Bundesrates über die Aufsicht in der Krankenversicherung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und gilt für die Prämiengenehmigung für das Jahr 2022.

Was hat es damit auf sich? Es handelt sich um eine Revision des Bundesgesetzes über die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung vom 26. September 2014.

In Artikel 14 Absatz 1 steht: Um die Zahlungsfähigkeit in der sozialen Krankenversicherung zu gewährleisten, müssen die Versicherer ausreichende Rücklagen bilden; in Absatz 2: Der Bundesrat erstellt ein Modell zur Berechnung des Mindestbetrages der Reserven und zur Bestimmung der Solvenz. Letzteres basiert auf den vom Versicherer übernommenen versicherungstechnischen Risiken sowie den Markt- und Kreditrisiken, denen er über seine gesamte Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist.

Nun liegen diese Rücklagen der Krankenversicherer weit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Im vergangenen Jahr beliefen sie sich auf CHF 11,3 Milliarden, mehr als 200% des geforderten Minimums. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass diese Reserven zu hoch sind und zum Wohle der Versicherten reduziert werden sollten.

Bisher mussten die Krankenkassen Rückstellungen haben, die 150% über dem in der Verordnung vorgeschriebenen Mindestbetrag lagen. Mit der Neuregulierung wurde die Mindestgrenze auf 100 % der gesetzlichen Krankenkasse gesenkt.

Die Verordnung legt die Bedingungen für die freiwillige Reduzierung der Rückstellungen und die Rückerstattung der von den Versicherern erhobenen Überschussbeiträge fest. Aber nicht für jeden. Nur für Versicherte in Schweizer Kantonen, in denen die Prämien weit über den Kosten liegen.

Ist dies bei Ihnen der Fall?

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