25’000 Franken Steuererleichterung für jedes Kind!

Die vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossene Steuerreform tritt in der Schweiz ab 2023 in Kraft. Für Kinder bis 14 Jahre:

 „Steuerabzüge von bis zu 25’000 Franken pro Kind und pro Jahr für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung“.

Doch rückt die Familie in den Mittelpunkt der Bundespolitik: „Der Bundesrat beschliesst einen höheren Abzug für Kinderbetreuungskosten ab dem 1. Januar 2023“. Dies ist der Titel der Mitteilung, die am 21. Januar 2022 auf der Website des Bundesrates veröffentlicht wurde.

Eine erste Vorlage hatte die Schweizer Regierung 2018, für eine gerechtere Besteuerung von Paaren und Familien, an die eidgenössischen Räte unterbreitet.

In der Volksabstimmung am 27. September 2020 lehnten die Wählerinnen und Wähler jedoch die Vorlage ab, die eine Erhöhung der Steuererleichterungen für Kinder vorsah.

Vor dieser Abstimmung, Ende Juni 2020, wurde versucht, die Reform mit einer parlamentarischen Initiative zu retten: „Steuererleichterungen von bis zu 25’000 Franken pro Kind und pro Jahr für die externe Kinderbetreuung“.

Diese Initiative, die von den eidgenössischen Räten am 1. Oktober 2021 angenommen wurde, kann am 1. Januar 2023 in Kraft treten, da bis zum 20. Januar 2022 kein Referendum ergriffen wurde.

So erhöht sich der Steuerfreibetrag von 10’000 auf maximal 25’000 Franken für die ausserfamiliäre Betreuung für jedes Kind bis zum Alter von 14 Jahren. Das geltende Gesetz sieht einen maximalen Abzug von 10’100 Franken pro Kind und pro Jahr vor. Die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bleiben unverändert.

Dank der Steuerersparnis können sich die Eltern mehr Gedanken über den Schutz der Gesundheit ihrer Kinder durch eine angemessenere Versicherung machen.

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