Neue Regeln im Strassenverkehr ab dem 1. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gelten verschiedene neue Vorschriften in Kraft. Neue Regeln gelten auch für Führerscheine, Fahrräder, Mopeds und das Aufladen von Elektroautos.

Im Mai letzten Jahres angekündigt, traten am 1. Januar 2021 eine Reihe von neuen Regeln für ein sichereres und flüssigeres Fahren auf Schweizer Straßen und Autobahnen in Kraft.

Eine davon betrifft die Ausstellung des Lernfahrausweis, der auf das Alter von 17 Jahren vorgezogen werden kann. Der Fahrschüler muss ein Jahr lang eine Ausbildung absolvieren und dann im Alter von 18 Jahren seine Fahrprüfung ablegen. Die Regel von 12 Monaten Fahrpraxis gilt nicht für werdende Fahrer, die bereits das 20ste Altersjahr erreicht haben.

Neue Regeln auch auf der Autobahn. Das Überholen auf der rechten Seite ist erlaubt, aber nur, wenn sich auf der Spur (links und/oder in der Mitte auf dreispurigen Straßen) eine Warteschlange bildet, mit der gebotenen Vorsicht.

Eine Rettungsgasse muss für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden, auch wenn diese nicht zu sehen oder hören sind. Auch im Schritttempo muss die Lücke immer geschaffen werden. Die Nichteinhaltung wird gebüsst.

Eine weitere Neuheit ist der Reissverschlussprinzip an Fahrbahnverengungen und Autobahnauffahrten. Ziel ist es, den gesamten verfügbaren Platz auszunutzen.

Schließlich wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h für Personen- oder Lieferwagen, die einen Anhänger mit einem Gewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen ziehen, erhöht.

Die neuen Regeln über die langsame Mobilität betrifft Fahrräder und Mopeds, die auch an Ampeln bei Rot rechts abbiegen können und dabei immer den Fußgängern und dem Querverkehr Vortritt gewähren müssen. Kinder bis zu 12 Jahren können mit ihren Fahrrädern auf dem Bürgersteig fahren, aber nur, wenn es keine Geh- oder Radwege gibt.

Und ein Novum für Elektrofahrzeuge: Die Ladestationen für Elektroautos werden mit dem neuen Symbol „Charging Station“ gekennzeichnet.

Für detaillierte Informationen:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81639.html