Von der vorgeburtlichen Versicherung bis zum Mutterschaftsurlaub!

Die Schwangerschaft ist für jede Frau eine riesige Euphorie, begleitet von Sorgen um die Gesundheit des Babys, wiederholte Besuche beim Frauenarzt und den Vorbereitungskurs für die Geburt.

In der Schweiz haben Frauen, die vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt, selbständig erwerbstätig oder arbeitslos sind, Anspruch auf 98 Tage (14 Wochen) Mutterschaftsurlaub. Für das ungeborene Kind müssen die Grund- und vor allem die Zusatzversicherung in Betracht gezogen werden.

Für alle berufstätigen Frauen gibt es einen Mutterschaftsurlaub von 98 Tagen (14 Wochen). Ein Recht, das berufstätigen Müttern zusteht, sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigten, sowohl für berufstätige als auch für selbständig erwerbstätige Frauen. Das Gesetz sieht 80% ihres Gehalts in Form von Tagegeldern vor, bis zu einem Höchstbetrag von 196 CHF pro Tag.

Folgende Leistungen werden von der Grundversicherung der Mutter übernommen: zwei Ultraschalluntersuchungen, ein Beitrag für den Vorbereitungskurs, die Entbindung im Spital oder zu Hause, Beratung beim Stillen, Spitalpflege des Neugeborenen.

Für den langen Zeitraum der Schwangerschaft wird keine Franchise für Gesundheitsleistungen angerechnet: von der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt.

Und nach der Niederkunft? Auch für das Neugeborene ist, wie bei Erwachsenen, eine obligatorische Grundversicherung zwingend. Laut Gesetz muss das Baby innerhalb von drei Monaten nach der Geburt versichert werden. Geschieht dies zu einem späteren Zeitpunkt, riskieren die Eltern, dass alle bis zum Abschluss der Police entstandenen Kosten nicht erstattet werden.

Der Abschluss der vorgeburtlichen Krankenversicherung ist enorm wichtig. Die Prämien zahlt man aber erst nach der Geburt. Die Versicherungsgesellschaft muss nicht die gleiche der Eltern oder der Mutter sein.

Warum macht denn eine vorgeburtliche Versicherung Sinn? Wenn Sie auch an die wichtigen Zusatzversicherungen denken, müssen Sie wissen, dass Gesellschaften die Aufnahme nach der Geburt, im Falle z.B. einer angeborenen Krankheit, ablehnen dürfen. Wenn man zudem bedenkt, dass jedes zweite Kind im Alter von zehn Jahren Zahnprobleme hat, deren Behandlung nicht von der Grundversicherung übernommen wird, sind die Zusatzdeckungen dringend zu empfehlen.

Wenden Sie sich vor der Niederkunft an unseren Versicherungsberater. Gerne sind sie für eine unverbindliche und kostenlose Beratung für Sie da.

 

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