Psychologische Auswirkungen durch Covid-19

Verlust des Arbeitsplatzes, Schließung von Aktivitäten, Existenzangst. Die Symptome von Stress und Angst können stark oder leicht ausgeprägt sein. Die Krankenkassen erstatten nicht in jedem Fall die anfallenden Psychotherapieleistungen.

Stress und Angst erzeugen psychisches Unbehagen. Die Wirkung von COVID-19 verstärkt die Symptome der Angst.

Die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, das Unternehmen oder den Betrieb schließen zu müssen, lange mit dem Coronavirus leben zu müssen, kann zu psychischen Folgen führen und die psychische Gesundheit beeinträchtigen.

In den letzten Tagen hat das Bundesamt für Gesundheit das Ergebnis einer Studie über die Folgen des Gesundheitsnotstands aufgrund der Pandemie, von der eine bestimmte Bevölkerungsgruppen betroffen ist, veröffentlicht.

Es sind Menschen über 65 Jahre, die sozial isoliert sind oder Vorerkrankungen haben, junge Menschen, die einen begrenzten Kontakt zu Gleichaltrigen ertragen müssen, Menschen mittleren Alters, die mit verschiedenen Arten von Hindernissen zwischen Arbeit und Fernunterricht zu kämpfen haben. Besonders betroffen sind Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren.

Psychische Störungen, Krankheiten und psychische Probleme können wichtig oder geringfügig sein und erfordern immer die Intervention eines Psychotherapeuten.

Ist die Intervention eines Psychologen oder Psychotherapeuten für bestimmte Lebensphasen erforderlich, wird diese über die Zusatzversicherung abgerechnet, wenn vorhanden.

Die Grundversicherung deckt nur den Besuch bei einem Psychiater ab, der qualifiziert ist, eine medikamentöse Therapie zu verschreiben. Auch diagnostizierte und bestätigte psychosomatische und psychosomatische Krankheiten werden von der Grundversicherung anerkannt.

Also, je nach Bedarf.

In der Schweiz gilt folgende Regel: Die Grundversicherung anerkennt Leistungen, die vom Psychiater, in psychiatrischen Kliniken und Institutionen erbracht werden, und solche, die im Rahmen der delegierten Psychologie erbracht werden. Alle anderen Leistungen, wie zum Beispiel die Behandlung durch den Psychologen, gehen zu Lasten des Patienten, wenn keine Zusatzversicherung abgeschlossen wird.

Warten Sie nicht zu lange, um einzugreifen, wenn Sie Symptome von Unbehagen verspüren. Finden Sie heraus, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für einen Psychologen oder Psychotherapeuten übernimmt oder nicht.