Unfälle, wieso es Sinn macht, eine Versicherung abzuschließen

Die Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer obligatorisch, aber achten Sie auf die Lücken. Für Selbständige, Studenten und Hausfrauen ist die Situation eher komplex. 

Alle Arbeitnehmer in der Schweiz müssen gegen Unfälle versichert sein. Etwas Unerwartetes, ob klein oder groß, kann immer passieren. Verstauchen Sie sich auf dem Weg zur Arbeit oder beim Fussballspielen den Knöchel, fallen Sie eine Treppe hinunter, rutschen Sie auf Eis aus, verletzen Sie sich bei einem Autounfall. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) deckt die wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten im In- und Ausland ab.

Das UVG für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer   Die Prämien für die obligatorische Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden vom Arbeitgeber bezahlt, die Prämien für die obligatorische Versicherung gegen Nichtberufsunfälle vom Arbeitnehmer. Aber Vorsicht: Alle, die weniger als acht Stunden pro Woche bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten, sind gegen Nichtberufsunfälle idR nicht versichert. Die Prämien der Unfallversicherung richten sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers und der Art des Unternehmens.

Nicht alle Kategorien sind versichert   Die Versicherung gilt nicht für Selbständige und Nichterwerbstätige wie Hausfrauen, Kinder, Studenten und Rentner. Diese müssen sich zwingend in der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern. Denn ein Unfall ist ein traumatisches Ereignis, das die freie Beweglichkeit behindern kann. Manchmal besteht Bedarf an medizinischen Transport durch einen Krankenwagen, medizinischer Versorgung und oft sogar an Rettung durch eine Mannschaft und Helikopter.

Lücken in der Grundversicherung   Die Limiten und Lücken der Leistungen der obligatorischen Grundversicherung müssen unter die Lupe genommen werden. Diese sind weit davon entfernt, alle Kosten zu decken, die durch einem Unfall entstehen können, angefangen beim Einkommen.

Die Zusatzversicherungen garantieren eine wesentlich grosszügigere Deckung und Rückerstattung der Kosten für Notfalltransporte oder Rettung bei einem Unfall und eine allfällige Repatriierung in die Schweiz bis zur Höhe des Gesamtbetrages.

Denken Sie bitte an eine breitere und umfassendere Versicherungspolice und schützen Sie sich zu sehr geringen Kosten bestmöglich vor allen wirtschaftlichen Folgen.

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen und mehr erfahren? Konsultieren Sie einen unserer Versicherungsexperten. Die Beratung ist garantiert unverbindlich und kostenlos.