Wer kommt für die Kosten von Kinderbrillen auf?

 

Welche Leistungen übernimmt die Grundversicherung?

Es ist durchaus möglich, dass Kinder auf eine Sehhilfe angewiesen sind. Wer kommt denn für die Kosten von Kinderbrillen bzw. Gläser und Gestell auf? Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse und welche gehen zu Lasten der Eltern?

Aus der Grundversicherung entschädigt die Kosten für die Kinderbrille bis zum 18ten Altersjahr bis zu CHF 180.- pro Jahr. Die Franchise beträgt bei Kindern in der Regel CHF 0.- und der Selbstbehalt 10%. Ist die Sehbehinderung angeboren oder liegt ein Geburtsgebrechen vor, so werden die Leistungen für Kinderbrillen oder Sehhilfen vollständig von der Invalidenversicherung (IV) bis zum 20sten Altersjahr bezahlt.

Welche Leistungen werden von den Zusatzversicherungen übernommen?

Die Leistungsübernahme ist von Kasse zu Kasse anders geregelt und weisen sehr hohe Differenzen auf. Manche Versicherungen entschädigen z.B. pro 3 Jahre höchstens CHF 200.-. Andere Kassen zwischen CHF 150.- und sogar CHF 300.- pro Jahr. Es ist also sehr wichtig bei der Wahl der Krankenversicherung auf den richtigen Partner zu setzen.

Welche Krankenkasse soll ich wählen?

Wählen Sie eine Krankenkasse, die nicht zu teuer und bei Leistungsansprüche grosszügig ist. Achten Sie sich darauf, dass die Leistungen der Zusatzversicherung jährlich entschädigt werden und nicht alle drei Jahre. Somit profitieren Sie von tiefen Kosten und das Familienbudget ist bei der Finanzierung der Brillen nur sehr leicht belastet.

Welche Kosten trage ich selbst?

Bei der Abrechnung der Kinderbrillen fallen für die Eltern sicherlich Kosten bzw. Selbstbeteiligungen an. Um sie tief zu halten, ist eine tiefe Franchise die CHF 0.- zu wählen. Der Selbstbehalt von 10% tragen die Eltern.

Und wie sieht es mit Sehhilfen bei Erwachsenen aus?

Ab dem 19ten Altersjahr entfallen die Leistungen aus der Grundversicherung und somit werden nur die Leistungen aus der Zusatzversicherung entschädigt.

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