Versicherung für Alter und Hinterlassenen

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf drei Säulen. 

Die erste Säule besteht aus der AHV, Alters- und Hinterbliebenenversicherung, und der IV, der Invalidenversicherung.   Die AHV sichert das Einkommen im Alter sowie die Witwen- und Waisenrente im Todesfall eines Versicherten. Die IV gewährt eine Rente im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung. Die Versicherungsprämie beträgt 10,55% des Bruttogehalts. Die Hälfte der Prämie, d.h. 5,275%, wird vom Arbeitgeber bezahlt. Die andere Hälfte wird dem Arbeitnehmer direkt vom Gehalt abgezogen.

Die zweite Säule ist die berufliche Altersvorsorge, das BVG.   Das BVG ist eine zweite Rente, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Anstellung entrichten. Zusammen mit der AHV-Rente sollen die beruflichen Renten Hinterlassenen, Invaliden und älteren Menschen nach der Pensionierung die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Die Hälfte der Versicherungsprämie wird vom Arbeitgeber und die andere Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Die Prämien werden direkt vom Gehalt abgezogen.

Mit der dritten Säule (private Rente)   spart man selbst für die Altersrente und schützt damit auch die Familie. Eine private Versicherung dieser Art macht Sinn und ist sehr empfehlenswert. Die Lebensversicherung bietet eine Sicherheit für Ihre Liebsten im Fall eines tragischen Ereignisses. Dies ist eine Vorsorge, die als individuelle Ergänzung zur ersten und zweiten Säule für die Aufrechterhaltung der Kosten weiterer persönlichen Bedürfnisse abgeschlossen wird.

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