Für Neuankömmlinge: Ist die Krankenkasse Pflicht?

In der Schweiz gibt es ein gemischtes Gesundheitssystem (privat und staatlich), in anderen europäischen Ländern ist es staatlich. Jeder muss eine obligatorische Grundversicherung abschließen.

Alle in der Schweiz lebenden Personen müssen eine Versicherung bei einer Krankenkasse abschließen, da die Kosten für die Gesundheitsversorgung von den Patienten getragen werden. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise in der Schweiz muss dem Einwohneramt Ihrer Gemeinde eine Krankenversicherungsbestätigung vorgelegt werden. Personen, die unter bescheidenen wirtschaftlichen Bedingungen leben, haben Anspruch auf eine Ermässigung der Prämie in Form eines kantonalen Zuschusses, die Prämienverbilligung.

Krankenversicherung   In der Schweiz gibt es über 80 Krankenkassen, die in ihrer Grundversicherung die gleichen Leistungen anbieten. Die obligatorische Krankenversicherung deckt die Grundbedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Der Vertrag muss baldmöglichst abgeschlossen werden, da die Prämie rückwirkend ab der Einreise bezahlt wird. Sehr zu empfehlen sind die Zusatzversicherungen. Der Wahl der Krankenversicherung und den niedrigen Prämien muss viel Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nicht selten kommen unerwartete Deckungslücken auf, die sich im Leistungsfall als unangenehm und teuer erweisen können. Empfehlenswert ist, sich bei Freunden oder Bekannten zu informieren oder eine unverbindliche und kostenlose Beratung eines Versicherungsexperten einzuholen.

Mindestkosten und Franchise   Die tiefste Jahresfranchise der Grundversicherung beträgt 300.- Franken. Es besteht die Möglichkeit, eine höhere Franchise von bis zu 2’500 Franken zu wählen, um somit die Versicherungsprämien zu senken. Wer sich für eine Franchise von CHF 2’500.- Franken entscheidet, ist verpflichtet, die ärztlichen Behandlungen und Medikamente bis zu diesem Betrag selbst zu tragen. Erst nach Erreichen der vereinbarten Franchise werden die übersteigenden Kosten zu 90% (bis max 700.- Franken pro Jahr) von der Krankenkasse übernommen.

Grundversicherungsmodelle   Für die medizinische Grundversorgung sind in der Regel Hausärzte verantwortlich. Diese sind im Allgemeinen die erste Anlaufstelle bei Krankheit oder Unfall. Je nach Krankenversicherungsmodell, das Sie abschliessen, müssen Sie sich vor dem Arztbesuch zuerst an die telemedizinische Beratung Ihrer Versicherung wenden. Beim Hausarzt- oder HMO-Arztpraxismodell suchen Sie zuerst Ihren Arzt oder die Gemeinschaftspraxis auf.

Versicherung gegen Unfälle   Für Heilungskosten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sind Arbeitnehmer in der Schweiz, die mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, automatisch versichert. Selbstständige und Personen ohne Erwerbstätigkeit (z.B. Hausfrauen, Kinder, Studierende und Rentner) versichern sich im Rahmen ihrer Krankenversicherung gegen Unfälle.

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Wenden Sie sich an unseren Versicherungsexperten. Die Beratung ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.